Weitreichende Initiative des Europäischen Parlaments
Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der PDS-Gruppe im EP
PDS-Delegation fordert: UN-Blauhelme nur nach Kapitel VI der UN-Charta zur Absicherung eines Waffenstillstands und ohne deutsche
Beteiligung
Die am 10. April 2002 vom Europaparlament verabschiedete Resolution zielt in die richtige Richtung. Sie wird von uns nachhaltig
begrüßt, denn es gibt keine sinnvolle Alternative zu einer politischen Lösung. Die gegenwärtige kriegerische Antwort der
Scharon-Regierung auf die menschenverachtenden terroristischen Anschläge palästinensischer Fanatiker ist nicht länger hinnehmbar.
Die militärische Eskalation Israels verletzt, wie in der Resolution ausdrücklich festgestellt wird, das Völkerrecht und die
Menschenrechte. Sie ist kein Beitrag zur Beendigung des Terrors, sondern richtet sich gegen die palästinensische Zivilbevölkerung und
zerstört die palästinensische Infrastruktur. Nachdrücklich unterstützen wir die vom Europaparlament erhobene Forderung nach
sofortiger Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolutionen 1397, 1402 und 1403, insbesondere den sofortigen Abzug der israelischen
Armee aus palästinensischen Gebieten sowie die Verurteilung der terroristischen Selbstmordanschläge gegen Israel. Völlig
inakzeptabel ist, Arafat als demokratisch gewählten Präsidenten unter Hausarrest zu stellen. Entschieden begrüßen wir, dass sich das
Europaparlament für ein Waffenembargo gegenüber Palästina und Israel ausspricht sowie Rat und EU-Kommission aufruft, die
Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen Israel und der Europäischen Union in Betracht zu ziehen. Bedeutsam ist ferner,
dass das Europaparlament den freien Zugang der Medien in den besetzten Gebieten verlangt und seine volle Unterstützung für
israelische, palästinensische und internationale Organisationen ausspricht, die sich aktiv für die Wiederherstellung des Friedens im
Nahen Osten engagieren. Die Verurteilung der zahlreichen antisemitischen Anschläge in Europa gegen Synagogen, jüdische Schulen
und Friedhöfe durch die EP-Resolution bekräftigen wir uneingeschränkt.
Zu dem in der Resolution des Europaparlaments erwogenen Einsatz von UN-Truppen stellen wir fest, dass er nur auf Grundlage von
Kapitel VI der UNO-Charta und im Sinne der Friedensbewahrung nach Herstellung eines Waffenstillstands und mit Zustimmung beider
Konfliktparteien erfolgen kann. Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem derartigen Blauhelm-Einsatz kommt für uns allerdings nicht
in Frage. Allein die deutsche Geschichte verbietet ihn. Einen Kampfeinsatz von UN-Truppen nach Kapitel VII zur militärischen Lösung
des israelisch-palästinensischen Konflikts, wie er offenbar vom außenpolitischen EU-Beauftragten Solana im Plenum des
Europaparlaments sowie von Bundeskanzler Schröder auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr in Hannover ins Auge gefasst
wurde, lehnen wir ebenfalls strikt ab. Derartige Vorstellungen sind abenteuerlich und würden den Nahen Osten vollends in die
Katastrophe stürzen.