Wen die UNO zum Hungern verurteilt
Artikel von Andreas Wehr, erschienen im Freitag 20 vom 10.05.2002
Dass immer mehr Menschen nicht wissen, wie sie die Kosten für ihr tägliches Leben aufbringen sollen, wird auch in Europa zu einer bedenklichen Massenerscheinung, selbst im relativ reichen Schweden wächst deren Zahl. Ungewöhnlicher ist, dass es dort Bürger gibt, die eigentlich über genügend Mittel verfügen, um für sich zu sorgen, dies aber dennoch nicht vermögen, da ihre Konten dank behördlicher Anordnung eingefroren sind. Absonderlich wird die Situation, wenn man erfährt, dass dies auf einem Beschluss des UN- Sicherheitsrates beruht – geradezu grotesk wird es schließlich, erfährt man, dass hilfsbereiten Mitbürgern eine Unterstützung der Betroffenen ausdrücklich untersagt ist. Der Sache nachzugehen, ist aufschlussreich.
Es geht um Abdirisak Aden, Abdulaziz Abdi Ali und Yusaf Ahmed Ali – drei in Somalia geborene schwedische Staatsbürger. Sie hatten ihr Geld einem internationalen Bankenverbund des Namens Al Barakaat anvertraut, den sie in Anspruch nahmen, um Geld an ihre somalischen Angehörigen überweisen zu können. Eine fatale Option, wie sich zeigen sollte. Das in diversen Ländern tätige Konsortium Al Barakaat steht nämlich unter Verdacht, in die Finanzierung der al-Qaida-Netzwerke verwickelt zu sein. So gerieten die Namen der drei durch Entscheid des Sicherheitsrates auf eine Liste von Personen, Gruppen und Organisationen, deren Vermögenswerte eingefroren wurden. Da die EU diesem Beschluss eine Rechtsverordnung folgen ließ, galt das automatisch auch für Schweden. Seitdem kommen die drei Männer nicht mehr an ihr Erspartes, immerhin gut 100.000 Dollar.
„Wo gehobelt wird, fallen Späne“, könnte man meinen, schließlich kommt es immer wieder vor, dass von Anti-Terror-Maßnahmen Unbeteiligte mit betroffen sind. Sollen sie doch klagen! Und wer wollte im Ernst behaupten, ausgerechnet schwedische Staatsbürger bekämen nicht das Recht, das ihnen zusteht? So dachten wohl auch die drei – wenigstens am Anfang. Inzwischen wurden sie eines Besseren belehrt. Ihr Anliegen vertreten mittlerweile die besten Anwälte Schwedens, es sorgt für Debatten im Stockholmer Reichstag, selbst im Europäischen Parlament (EP) gab es dank der Vereinten Linken eine Anhörung zu ihrem Fall. Aber noch immer ist völlig offen, ob die drei überhaupt jemals und gegen wen auf Aufhebung der gegen sie verhängten Sanktionen klagen können.
Niemand fühlt sich zuständig. Als Washingtons UN-Botschafter im Sanktionsausschuss die vom CIA kommende Liste präsentierte, saß kein schwedischer Vertreter mit am Tisch, der hätte sagen können, dass es sich bei den Betroffenen um „respektierte Persönlichkeiten in der schwedischen Ausländergemeinde“ handelt, wie der UN-Botschafter Stockholms später gegenüber der New York Times verlauten ließ.
Nun können Betroffene den Sanktionsausschuss bitten, „aus humanitären Erwägungen von einem Einfrieren der Gelder abzusehen“, was die drei Schweden auch umgehend taten. Tatsächlich war auch eine Mehrheit der dort präsenten Länder der Ansicht, die Maßnahmen seien zu Unrecht verhängt, doch gegen eine Aufhebung legten prompt die USA ihr Veto ein. Schließlich sollte kein Schatten wegen unseriöser Recherchen auf die Arbeit der CIA fallen. Also Fehlanzeige, im Übrigen auch auf europäischer Ebene. Die EU hatte sich mit der zweifelhaften Begründung, hier ginge es „um die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen“ für zuständig erklärt und eine in den Mitgliedsländern wirksame Verordnung vorgelegt, um den UN-Sanktionsbeschluss umzusetzen. Zwar wurde auch das Europäische Parlament damit befasst, doch wie sollten die Abgeordneten zu einer dreizehnseitigen Liste von Personen oder Gruppen, deren Namen niemand vorher gehört hatte und über deren Verwicklung in den Terrorismus auch niemand vom E! uropäischen Rat etwas sagen konnte oder wollte, innerhalb weniger Stunden Stellung nehmen? Allein die Abgeordneten der Vereinten Linken entzogen sich dieser Farce von vorgetäuschter Kontrolle. Aufgrund der bewussten Verordnung kann nun immerhin jeder davon betroffene europäische Bürger seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Das taten denn auch die drei Schweden – eine erste Anhörung gab es am 22. März.
Sollten sie dort Recht bekommen, wäre das allerdings irrelevant, denn den Beschluss des Sicherheitsrates kann auch der Europäische Gerichtshof nicht aufheben, die UN-Entscheidungen binden grundsätzlich alle UN-Mitglieder direkt. Bei der Anhörung im EP stellte der Leiter der schwedischen EU-Vertretung denn auch prompt klar, für sein Land sei es undenkbar, aus der Umsetzungspflicht von Sicherheitsresolutionen auszuscheren.
Auch die Europäische Kommission kann sich nur eine strikte Befolgung der Sicherheitsresolution vorstellen. Dahinter steht offenbar das taktische Motiv, durch Nörgeleien den Amerikanern die von ihnen wenig geschätzte UNO nicht weiter zu verleiden. Da nimmt man es als kleineres Übel, dass der Sanktionsausschuss zum bloßen Vollzugsorgan des CIA degradiert wird.
Schwedische und europäische Politiker haben inzwischen mit teilweise großzügigen Spenden dafür gesorgt, dass die Betroffenen wenigstens ihren Lebensunterhalt bestreiten können, und damit ganz offiziell gegen den UN-Sanktionsbeschluss und die EU-Verordnung verstoßen. Möglicherweise wird sich bald der schwedische Reichstag neben diese „Sünder“ stellen, denn aus der Basis der Sozialdemokratischen Partei kommt der Ruf, Abdirisak Aden als Kandidaten für die im September anstehenden Wahlen zu nominieren. Da er als Sanktionsopfer landesweit bekannt wurde, hat er durchaus Chancen. Da man als Abgeordneter Diäten erhält, stünde das Parlament dann vor einem Problem. Angesichts der allerhöchsten Interessen, die in diesem verwickelten Fall von Belang sind, braucht der schwedische Staat auch nicht zu hoffen, die Angelegenheit könnte bis dahin zu den Akten gelegt sein.