Stahlplatte vor dem Kopf? – Tausche Bus(c)hzölle gegen uneingeschränkte Solidarität

Erklärung von Helmuth Markov, MdEP, am 7. März 2002:

Stahlplatte vor dem Kopf? – Tausche Bus(c)hzölle gegen uneingeschränkte Solidarität

Die US-Politik mutet immer abenteuerlicher an: Sicherheit über alles versus Aufkündigung des ABM-Vertrages, Proklamierung einer
„Achse des Bösen“ bei gleichzeitiger Ablehnung eines Internationalen Strafgerichtshofes, Betreiben von Weltordnungspolitik und
Nichtunterzeichnung internationaler Verträge, siehe Kyoto.

Und nun: ein Handelskrieg auf dem Stahlmarkt à la Wildwest.
Angesichts der vielen Fälle, in denen sich die Vereinigten Staaten über internationales Recht und Verträge hinwegsetzen, sollte nun
auch Europa endlich überlegen, wie weit „uneingeschränkte Solidarität“ mit dem großen Bruder im Westen gehen darf. Wann
nimmt die EU und auch die deutsche Regierung eine kritischere und offensivere Haltung gegenüber der US-Regierung ein?!

Weil offensichtlich die amerikanische Stahlindustrie gerade mal die erfolgreicheren Lobbyisten beschäftigt und der Bushman aus
Texas sich bei seinen Wahlkampffinanciers revanchieren muss, greift er nun dieser – nicht wettbewerbsfähigen und unökologischen –
Branche massiv unter die ungelenken Arme.

Was schert einen kreuzziehenden Meganationalisten schon ein Verstoß gegen internationale Handelsvereinbarungen mit der EU oder
der WTO?! Solidarität, Weltfrieden, Klimaschutz und Fairness sind Sache des internationalen Hofstaates, nicht des Proklamators von
„America First“.
Wie klein ist doch die Welt hinter dem großen Teich!

Dass mit Hilfe von Importzöllen Protektionismus gegen den Rest der Welt betrieben wird, ist nur die eine Seite von Bushs Aktionismus.
Die andere Seite ist, dass selbst auf dem US-Markt kein Problem gelöst, sondern vielmehr geschaffen wird: nicht nur importierter, auch
der amerikanische Stahl wird teurer. Das nützt vielleicht – kurzfristig – der Stahlindustrie. Jedem Erstsemester dürfte klar sein, dass die
Folge schlicht ein Verlagerungseffekt ist. Alle stahlverarbeitenden Unternehmen und ebenso natürlich die Verbraucher im In- und
Ausland dürfen draufzahlen.