Europäisches Parlament ergreift weitreichende Initiative zur Gewaltbeilegung im Nahen Osten – UN-Blauhelme nur nach Kapitel VI der UN-Charta zur Absicherung eines Waffenstillstands und ohne deutsche Beteiligung
Zur heute vom Europäischen Parlament verabschiedeten Nahost-Resolution erklärt die Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der PDS-Gruppe im EP in Strassburg am 10. April 2002:
Die heute vom Europaparlament verabschiedete Resolution zielt in die richtige Richtung. Sie wird von uns nachhaltig begrüßt, denn es
gibt keine sinnvolle Alternative zu einer politischen Lösung, und die gegenwärtige kriegerische Antwort der Scharon-Regierung auf die
menschenverachtenden terroristischen Anschläge palästinensischer Fanatiker ist nicht länger hinnehmbar. Die militärische Eskalation
Israels verletzt, wie in der Resolution ausdrücklich festgestellt wird, das Völkerrecht und die Menschenrechte. Sie ist kein Beitrag zur
Beendigung des Terrors, sondern richtet sich gegen die palästinensische Zivilbevölkerung und zerstört die palästinensische
Infrastruktur.
Nachdrücklich unterstützen wir die vom Europaparlament erhobene Forderung nach sofortiger Umsetzung der
UN-Sicherheitsratsresolutionen 1397, 1402 und 1403, insbesondere den sofortigen Abzug der israelischen Armee aus
palästinensischen Gebieten sowie die Verurteilung der terroristischen Selbstmordanschläge gegen Israel. Völlig inakzeptabel ist, Arafat
als demokratisch gewählten Präsidenten unter Hausarrest zu stellen.
Entschieden begrüßen wir, dass sich das Europaparlament für ein Waffenembargo gegenüber Palästina und Israel ausspricht sowie
Rat und EU-Kommission aufruft, die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen Israel und der Europäischen Union in
Betracht zu ziehen. Bedeutsam ist ferner, dass das Europaparlament den freien Zugang der Medien in den besetzten Gebieten verlangt
und seine volle Unterstützung für israelische, palästinensische und internationale Organisationen ausspricht, die sich aktiv für die
Wiederherstellung des Friedens im Nahen Osten engagieren.
Die Verurteilung der zahlreichen antisemitischen Anschläge in Europa gegen Synagogen, jüdische Schulen und Friedhöfe durch die
EP-Resolution bekräftigen wir uneingeschränkt.
Zu dem in der Resolution des Europaparlaments erwogenen Einsatz von UN-Truppen stellen wir fest, dass er nur auf Grundlage von
Kapitel VI der UNO-Charta und im Sinne der Friedensbewahrung nach Herstellung eines Waffenstillstands und mit Zustimmung beider
Konfliktparteien erfolgen kann. Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem derartigen Blauhelm-Einsatz kommt für uns allerdings nicht
in Frage. Allein die deutsche Geschichte verbietet ihn. Einen Kampfeinsatz von UN-Truppen nach Kapitel VII zur militärischen Lösung
des israelisch-palästinensischen Konflikts, wie er offenbar vom außenpolitischen EU-Beauftragten Solana im Plenum des
Europaparlaments sowie von Bundeskanzler Schröder auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr in Hannover ins Auge gefasst
wurde, lehnen wir ebenfalls strikt ab. Derartige Vorstellungen sind abenteuerlich und würden den Nahen Osten vollends in die
Katastrophe stürzen.