Die EU darf dem Drängen der USA nicht nachgeben
Erklärung der PDS-Europaabgeordneten Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied des Europäischen Konvents, zu den laufenden Gesprächen der EU-Kommission mit den USA über einen möglichen Schutz von US-Bürgern gegen eine Auslieferung an den internationalen Strafgerichtshof
Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden völkerrechtswidrigen Drohungen von führenden Repräsentanten der USA, den Irak
militärisch angreifen zu wollen, darf die EU dem Drängen der USA nach Abschluss bilateraler Abkommen, die eine Auslieferung von
US-Bürgern an den internationalen Strafrechtsgerichtshof verhindern sollen, auf keinen Fall nachgeben.
Die EU darf sich in dieser Frage auf keinen „faulen Kompromiss“ einlassen, der den internationalen Strafgerichtshof als Ganzes
schwer beschädigen würde. Der Strafgerichtshof muss bei der Verfolgung und Verurteilung von Kriegsverbrechern und Völkermördern
unterstützt werden, eine Straflosigkeit für derartige Verbrechen darf es nicht geben. Deshalb muss die EU jetzt alle diplomatischen
Anstrengungen unternehmen, damit sich nach Rumänien nicht weitere europäische Staaten dem Druck der USA beugen.
Schwerste Menschenrechtsverletzungen international zu ahnden, ist die Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofs. Wenn sich die
Vereinigten Staaten mit ihrer Politik durchsetzen würden, US-Bürger von seiner Jurisdiktion auszunehmen, wäre dies ein fatales Signal
für den internationalen Schutz der Menschenrechte.
Auch im Sinne ihres demokratischen und rechtsstaatlichen Selbstverständnisses sind die EU und ihre Mitgliedstaaten als
Vertragsparteien des römischen Status gefordert, in dieser Frage keine Halbheiten zuzulassen.
Brüssel, den 3. September 2002