Europäische Solidarität ist höchst willkommen

Die beispiellosen Überschwemmungen in bestimmten Teilen Deutschlands, Österreichs und den Beitrittskandidaten Tschechische
Republik und Slowakei mit ihren Schäden in Milliardenhöhe hat die Europäische Kommission heute auf ihrer ersten Sitzung nach der
Sommerpause behandelt. Dabei wurden sehr bemerkenswerte und höchst benötigte Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen
Bürger, Unternehmen, Regionen und Länder, finanziert aus dem europäischen Haushalt, getroffen.
Zum einen betrifft das die Ausschöpfung bereits bestehender Instrumente und Fonds, wie z.B. die Struktur-, und Agrarfonds, bzw.
Vorbeitrittsfonds; zum anderen die Einführung eines ständigen Fonds für Katastrophen der verschiedensten Art, nicht nur von
Naturkatastrophen, in Höhe von 500 Mio – 1 Mrd. Euro. Kommissionspräsident Prodi sprach von der Notwendigkeit, den Betroffenen
„schnell, konkret und effizient“ Unterstützung zu geben. Ausgehend von dieser Prämisse schlägt die Kommission dem Europäischen
Rat und dem Europäischen Parlament zur Bestätigung vor:

Strukturfonds: Nationale Regierungen können bereits programmierte Mittel der Periode 2000 – 2006 umschichten und für
Beseitigung von Flutschäden verwenden; die erforderliche Höhe kann vor Ort durch die zuständigen nationalen Stellen festgelegt
werden;
Transeuropäischen Netze: Umverteilung von bisher nicht verwendeten Mitteln zum Wiederaufbau von Infrastrukur;
EIB: Kredite in Höhe von 1 Mrd Euro werden zu Vorzugskonditionen bereitgestellt (30 Jahre Laufzeit, Finanzierung bis zu 100%,
Globaldarlehen für KMU’s; sofort abrufbar);
Beitrittskandidatenländer: Umverteilung bisher nicht verwendeter Mittel aus den Programmen Phare, Ispa, Sapard; Erhöhung des
Finanzierungsanteils der öffentlichen Hilfen bis zu 75% und des möglichen EU – Beitrags bis zu 85%;
Landwirtschaft: Ausnahmeregelungen für Brachflächen; Vorauszahlungen zu den Direktzahlungen; Verwendung von
Getreidereserven (Tierfutter); Ausnahmen von und Beschleunigung von Verfahren für die Entwicklung des ländlichen Raumes
(Erhöhung der Kofinanzierungsrate und Beihilfeintensität; vereinfachtes Verfahren);
Öffentliche Beihilfen: Möglichkeit für beschleunigte Verfahren und bei Nachweis ausserordentlicher Umstände für Entbindung von
der Ausschreibungspflicht; Ersatz von Schäden bis zu 100%, auch wenn Beihilfen bereits früher gegeben wurden;
Zivilschutz: Koordinierung der Unterstützung und der Informationsverbreitung durch ein Zentrum für Monitoring und Information,
sowie baldige Annahme einer europäischen Strategie zur Risikovorbeugung;

Die Fraktion der GUE/NGL begrüsst nicht nur die Vorschläge der Kommission, sondern hat darüber hinaus dem Präsidenten des
Europäischen Parlaments, Pat Cox, vorgeschlagen, in der nächsten Woche während der Plenartagung in Strasbourg eine Diskussion
zu den notwendigen Hilfsmassnahmen der EU zur Beseitigung der Flutschäden zu führen und fordert zusätzlich zu den bereits
konzipierten Massnahmen der Europäischen Kommission:

die Ausschöpfung der unter „nicht Vohersehbares“ eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 2.5 Mrd Euro;
die Bereitsstellung von zinslosen Krediten der EIB, oder aber Übernahme der Zinsen durch die EU;
dem Umweltschutz, insbesondere der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für den Schutz und Erhalt natürlicher
Flussläufe mit Überschwemmungsflächen, für Hochwasserschutzmassnahmen zu schaffen und der weltweiten Umsetzung des
Kyoto – Protokolls einen wesentlich höheren Stellenwert in ihrer Politik einzuräumen.
Schaffung einer Rechtsgrundlage für massive Senkung des Kofinanzierungsanteils der Länder im Katastrophenfall für die
Strukturfonds und TEN’s