Kulturelle und sprachliche Rechte von Minderheiten in den EU Beitrittsländern
Anfrage an die Kommission von Feleknas Uca (GUE/NGL), 25.02.2002
Eine Bedingung für die demokratische Stabilität ist die Integration von ethnischen und religiösen Minderheiten in die Gesellschaft. Von
diesem Ziel sind einige EU-Beitrittsländer noch entfernt, wie z.B. die Türkei, das den ethnischen und religiösen Minderheiten keine
Rechte gewährt.
– Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz Nationaler Minderheiten soll die individuellen Rechte von Angehörigen
von Minderheitengruppierungen feststellen. Welche EU-Beitrittskandidaten haben dieses Rahmenabkommen ratifiziert und
umgesetzt?
– Wie schätzt die Kommission die Lage der ethnischen und religiösen Minderheiten in den EU Beitrittsländern ein?
– Werden die kulturellen Rechte der Minderheiten in den EU-Beitrittsländern gewährt? Wird das Recht auf muttersprachlichem
Unterricht im Erziehungswesen der Beitrittskandidaten berücksichtigt?
– Ist die Umsetzung der Rahmenkonvention zum Schutz Nationaler Minderheiten und die Europäische Charta zum Schutz von
Regional- und Minderheitensprachen ein Massstab für die Beitrittsverhandlungen?