Kulturelle und sprachliche Rechte von Minderheiten in den EU Beitrittsländern
Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission, 31. Oktober 2001
Die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und der Schutz der Minderheiten gehören zu den in Kopenhagen festgelegten
politischen Kriterien, die von den Beitrittskandidaten zu erfüllen sind. Die Stärkung der rechtlichen und verfassungsmäßigen Garantien
für das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ist eine kurzfristige Priorität der Beitrittspartnerschaft mit der
Türkei. Die Kommission hat die Situation im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Türkei aufmerksam beobachtet.
Ein ausführliche Bewertung hierzu enthält der so genannte Regelmäßige Bericht, der am 13. November 2001 veröffentlicht wird.
Was die von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Fakten angeht, so kann die Kommission bestätigen, dass sie Informationen über
Misshandlungen und Brutalität der türkischen Polizei und Sicherheitskräfte gegen Demonstranten erhalten hat. Sie bedauert dieses
Verhalten.
Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass diese Aktionen eindeutig im Gegensatz zu dem Rundschreiben des
Innenministeriums vom 24. Juli 2001 stehen, mit der eine „exzessive Anwendung von Gewalt“ durch die Sicherheitskräfte und die Polizei
ausdrücklich untersagt wurde.