Ein Europa der Bürgerinnen und Bürger ist noch nicht in Sicht
Eine gemeinsame europäische Politik in den Bereichen Asyl und Einwanderung ist dringend geboten. Wer wollte dies bestreiten,
angesichts der Herausforderungen durch Migration und Bürgerkriegsflüchtlinge, denen sich alle Länder der Union gemeinsam
gegenübersehen. Durch den 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam ist auch die Asyl- und Migrationspolitik in die
Zuständigkeit der Europäischen Union überführt worden. Zum schrittweisen Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts soll der Europäische Rat, d.h. sollen die Regierungen der Mitgliedsländer, innerhalb der nächsten fünf Jahre die
Voraussetzungen für die Gewährleistung des freien Personenverkehrs, für eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik sowie
den Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen schaffen. Das Europäische Parlament, die einzige von den Bürgerinnen und Bürgern
gewählte Interessenvertretung, hat in diesen Fragen leider lediglich ein Mitberatungsrecht.
Beim angestrebten Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind inzwischen zwar einige Fortschritte gemacht
worden, so etwa bei der Abschaffung von internen Grenzkontrollen, etwa kürzlich der zwischen Dänemark und der Bundesrepublik
Deutschland. In einigen anderen Fragen, z.B. bei Asyl und Einwanderung, gibt es zumindest ermutigende Vorschläge der Kommission.
Hier sind es aber die Regierungen der EU-Mitgliedsländer, nicht zuletzt die deutsche Bundesregierung, die notwendige Fortschritte
blockieren. In einer Reihe weiterer Fragen, etwa beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen, ist hingegen noch nicht einmal der
Anfang gemacht worden. Ein Europa der Bürgerinnen und Bürger ist daher noch lange nicht in Sicht. In dieser Ausgabe von europarot
beschäftigen wir uns mit aktuellen Problemen der europäischen Innen- und Rechtspolitik.