Nein zum Vertrag von Nizza, Ja zur Erweiterung der Europäischen Union – Das Europäische Parlament muss jetzt selbstbewusst Flagge zeigen
Erschienen im ND, 20./21.01.2001, in leicht gekürzter Fassung.
Es gab noch keine Europäische Ratstagung, bei deren Bewertung als Fehlschlag sich Experten und Kommentatoren so einig waren wie nach dem Gipfel von Nizza Anfang Dezember vergangenen Jahres. Die Erweiterungsfähigkeit der EU wurde von den Staats- und Regierungschefs zwar erklärt, tatsächlich ist sie aber nicht hergestellt worden. Gewinner von Nizza sind all jene, die den europäischen Integrationsprozess renationalisieren wollen.
Reform scheiterte an nationalem Besitzstandsdenken
Im Mittelpunkt des Gipfels stand die institutionelle Reform der Union als Voraussetzung für die baldige Aufnahme der mittelost- und südeuropäischen Beitrittsländer. Während die EU ihnen ein Höchstmaß der Anpassung an wirtschaftliche, rechtliche und andere EU-Standards – oft ohne Rücksichtnahme auf dortige soziale Verhältnisse – abverlangt, vermochte sie es nicht, sich selbst dafür fit zu machen. Obwohl die Union mit der Erweiterung auf künftig mindestens 27 Staaten vor ihrer größten Herausforderung steht, scheiterte ihre Reform wie bereits 1997 in Amsterdam an kleinkarier-tem Besitzstandsdenken und Standortnationalismus. EU-Erweiterungskommissar Verheugen begründete dies damit, dass in erster Linie darüber gestritten wurde, wieviel Einfluss der Nationalstaat künftig noch auf die gemeinsame Beschlussfassung in der Union habe.
Die institutionelle Reform zielte auf den größten strukturellen Umbau der Gemeinschaft seit Beginn der europäischen Integration. Die künftige EU der 27 sollte vor allem für gemeinschaftliche Politik funktions-, entscheidungs- und handlungsfähig gemacht und die erheblichen Demokratiedefizite sollten abgebaut werden. Es ging um die Neugewichtung der Stimmen und die Ausweitung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat sowie um Größe und Zusammensetzung der EU-Kommission.
Die neue Stimmengewichtung der Mitgliedstaaten im Ministerrat erwies sich als schwierigstes Problem, weil es hier um Macht, Einfluss und Geld in der erweiterten EU geht. Wie Außenminister Fischer einräumte, profitierten davon die großen Staaten. Entscheidungen erfordern ab 2005 eine dreifache Mehrheit von Stimmen, Staaten und Bevölkerung. Die Presse meinte dazu, man brauche nun Mathematiker, um festzustellen, wann im Ministerrat etwas entschieden sei. Durch Einführung des demographischen Faktors soll sichergestellt sein, dass eine qualifizierte Mehrheit immer 62 Prozent der EU-Bevölkerung, auch als „demographisches Sicherheitsnetz“ bezeichnet, und die Mehrheit der Mitgliedstaaten erfordert. Das ist weniger durchschaubar. Mehrheitsentscheidungen werden schwieriger, Blockaden durch eine Minderheit von Staaten hingegen noch leichter. Dies schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten wie in der umstrittenen europäischen Sozialpolitik weiter ein. Mit der neuen Stimmengewichtung nehmen Rolle und Einfluss der Bundesrepublik in der EU deutlich zu. Das weckt Befürchtungen bei Nachbarn, zumal Deutschland als wirtschaftlicher und politischer Hauptprofiteur der EU-Osterweiterung gilt.
Die dreifache Absicherung bei der Stimmengewichtung hätte es zumindest ermöglicht, Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat qualitativ auszuweiten und durch Mitbestimmung des Europaparlaments demokratischer zu gestalten, um die Union der 27 handlungsfähig zu machen und Ministerratsbeschlüssen fortan eine größere demokratische Legitimation zu verschaffen. Vom Europaparlament war im Vorfeld durch seine Präsidentin, Nicole Fontaine, signalisiert worden, dass gerade hier die Messlatte für Erfolg oder Misserfolg des Gipfels angelegt werde. Aufgegeben wurde die Einstimmigkeit zwar in vielen Nebenbereichen, aber in den Schlüsselfragen – Steuer-, Sozial- und Strukturpolitik, Umwelt, Außenhandel sowie Einwanderungs- und Asylpolitik – passierte fast nichts. Da erhebt sich schon die Frage, wie nach der Logik der EU als kapitaldominiertes Unternehmen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit oder der Wert des Euro ohne Handlungsfähigkeit in der Steuer- und Außenhandelspolitik langfristig gestärkt werden sollen. Selbst einfachste Binnenmarktgesetze werden künftig schwierig.
Großbritannien beharrte auf seinem Vetorecht in der Steuer- und Sozialpolitik, Frankreich bei der Handelspolitik. Spanien bestand darauf, dass über die Strukturfonds bis 2007 einstimmig entschieden werden muss, und die Bundesrepublik hielt bis zur Verabschiedung einer einheitlichen EU-Regelung am Veto in der Asyl- und Einwanderungspolitik fest. Besonders gravierend für die Beitrittsländer ist, dass vor der Erweiterung die dringende Reform der Strukturpolitik, die auf die finanzielle Förderung strukturschwacher Regionen und Mitgliedstaaten zielt, im Grunde unmöglich ist. Die Hürde für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen wurde sogar noch höher gelegt. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza soll sie unter 71 Prozent der gewichteten Stimmen liegen, mit Vollzug der Beitritte steigt sie auf rund 74.
Demokratiedefizit nimmt eher zu
Der große Verlierer von Nizza ist das Europaparlament. Es darf in Sachen Gemeinsame Agrarpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion, Wettbewerb und staatliche Beihilfen, wo bereits mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, auch weiterhin nicht mitbestimmen. Weder seine Befugnisse – dazu gab es bei der Beschlussfassung zur qualifizierten Mehrheit nicht einmal eine Diskussion – noch die Rolle der nationalen Parlamente wurden in europapolitischen Entscheidungsprozessen ausgeweitet. Neu bestimmt wurde lediglich die Sitzverteilung der EU-Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer im Europäischen Parlament. Die Gesamtsitzzahl wurde auf von 700 auf 732 Sitze erhöht. Gewinner ist die Bundesrepublik, die als einziger großer Mitgliedstaat ihre 99 Abgeordnetensitze behält. Die Sitzverteilung folgte keinem Prinzip, sondern war ad-hoc-Ergebnis der Feilscherei bei der Stimmengewichtung im Rat. Dem Grundsatz von Gleichheit und Demokratie widerspricht, dass Tschechien und Ungarn weniger Sitze erhalten als jetzige EU-Länder mit einer geringeren Bevölkerungszahl.
An der derzeit 20köpfigen EU-Kommission ändert sich bis 2005 nichts Grundlegendes. Lediglich ihr Präsident darf künftig unfähige Kommissare im Einvernehmen mit den anderen entlassen, um Rücktritte der gesamten Kommission, wie 1999 im Fall der Französin Edith Cresson, auszuschließen. Seine Nominierung durch die EU-Staats- und Regierungschefs erfolgt fortan mit qualifizierter Mehrheit. Eine Obergrenze der Zahl der Kommissare, was als entscheidend für die Effizienz der EU-„Schattenregierung“ angesehen wird, oder ihre Wahl durch das Europaparlament waren nicht durchsetzbar. Ab 2005 stellt jeder Mitgliedstaat einen Kommissar bis die Union 27 Mitglieder hat. Ist dieser Zustand erreicht, wird einstimmig über das weitere Verfahren entschieden. Eine effizient arbeitende und demokratisch legitimierte Kommission bleibt damit außen vor. Sie läuft vielmehr Gefahr, marginalisiert zu werden. Nicht ein Mehr an Europäisierung von Politik war gewollt, sondern eine Stärkung zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und des Rates, die sich wie eh und je der Kontrolle durch Parlamente und Öffentlichkeit weitgehend entziehen.
Europaparlament muss selbstbewusst handeln
Im Hinblick auf den Vertrag von Nizza, der, um in Kraft zu treten, von allen Volksvertretungen der 15 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, ist das Europäische Parlament in eine Zwickmühle geraten. Der Grund: Italiens und Belgiens nationale Parlamente wollen ihre Entscheidung an der des Europaparlaments ausrichten, das in zwei Lager gespalten ist. Gibt es hier aber klein bei und sagt mehrheitlich „Ja“, dann beraubt es sich für unabsehbare Zeit der Möglichkeit, als einzig demokratisch legitimierte Institution der EU und Interessenvertreterin der Völker über wirkliche Grundsatzfragen der europäischen Integration mit zu bestimmen. Es muss seine Rechte erstreiten und darf sie sich nicht mehr länger von den EU-Regierungschefs erbetteln.
Viele Abgeordnete aller Nationalitäten plädieren fraktionsübergreifend für ein „Nein“ zu Nizza, darunter auch die übergroße Mehrheit unserer linken Fraktion. Auch deutsche CDU- und SPD-Abgeordnete bevorzugen eine Ablehnung, darunter an vordersten Front Elmar Brok (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses und neben dem Sozialisten Dimitris Th. Tsatsos einer der beiden Repräsentanten des Europaparlaments in der Regierungskonferenz. Brok argumentiert, Nizza müsse abgelehnt werden, nicht um die Erweiterung der EU zu verhindern oder zu verzögern, sondern um sie erfolgreich gestalten zu können. Nehme die EU durch die Erweiterung ernsthaft Schaden, weil sie darauf nicht hinreichend vorbereitet sei, nütze dies niemandem, weder in der bisherigen Union noch in den Beitrittsländern. Dafür müsse in Polen, Tschechien und andernorts um Verständnis gerungen werden. Da die ersten Beitrittsverträge frühestens 2002 abgeschlossen würden, könnten bis dahin eine gründliche Nachbesserung des Vertrags oder Neuverhandlungen erfolgen.
Andere Abgeordnete stimmen der Kritik an Nizza ebenfalls zu, wollen sich aber nicht den „Schwarzen Peter“ für eine damit vorgeblich verbundene Ablehnung der EU-Osterweiterung und/oder Verzögerung des Beitritts Polens, Tschechiens oder Ungarns einfangen. Und in der Tat macht dieses Todschlagsargument bereits die Runde, weshalb zu befürchten ist, dass das Europaparlament wie schon so oft als Tiger springt, um als Bettvorleger zu landen. Bereits jetzt ist der Druck von Regierungen und der lange Arm der Parteien in Brüssel deutlich zu spüren. Wortführer einer Zustimmung, „wenn auch mit Schmerzen“, sind Dimitris Th. Tsatsos sowie der Chef der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Hans-Gert Pöttering (CDU), der damit dem „Ja, aber“ seiner Parteivorsitzenden Merkel und dem Beschluss des Berliner EVP-Kongresses folgt. Ihrer Meinung nach könne im sogenannten Post-Nizza-Prozess bis 2004 alles das am Vertrag nachgebessert werden, was notwendig sei, um die Union erweiterungsfähig zu machen.
Integrationsgegner formieren sich
Der Post-Nizza-Prozess wird vor der für 2004 geplanten nächsten Regierungskonferenz möglicherweise schon bald in ein Gremium münden, das in Zusammensetzung mit Parlamentariern und Regierungsvertretern sowie transparenter Arbeitsweise dem Konvent zur Ausarbeitung der Grundrechte-Charta ähnlich ist. Die dafür bereits in Nizza von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossenen Themen sind die Kompetenzabgrenzung in der Gemeinschaft zwischen „Brüssel“, den Mitgliedstaaten und Regionen, die Überarbeitung der EU-Verträge, die Rolle der nationalen Parlamente und der künftige Status der Charta der Grundrechte, alles in allem mit Kurs auf eine europäische Verfassung. Bereits heute deutet sich allerdings an, dass der Post-Nizza-Prozess benutzt werden soll, um die gesamteuropäische Integration abzubremsen. Das ist auch der entscheidende Grund dafür, weshalb Bayerns Ministerpräsident Stoiber laut „F.A.Z.“ mit dem Gipfel von Nizza „fast zufriedener“ sei als der Bundeskanzler. Die Ergebnisse des Gipfels zielen auf Renationalisierung und passen damit in Stoibers Europakonzept. Seine Vorstellungen von der EU sind bekanntlich auf eine „gehobene“ Freihandelszone mit bloßen ordnungspolitischen Funktionen vor allem in den Innen- und Rechtspolitiken, eine Vereinheitlichung der Standards im Ausländer- und Asylrecht nach unten und Rückübertragung von bereits vergemeinschafteten Politikfeldern wie der Agrarpolitik auf die Nationalstaaten bzw. Regionen gerichtet. Prominente Unterstützung erhielt Stoiber dabei jüngst von Wolfgang Schäuble, der offenbar vom einstigen „Integrationsbeschleuniger“ in Richtung Kerneuropa zum „Integrationsbremser“ mutiert ist, weil ihm „der erreichte Stand europäischer Integration“, wie er im „Tagesspiegel“ schreibt, „erst einmal genug erscheint“.
Quelle:
ND, 20./21.01.2001