Für eine menschenwürdige Asylpolitik in der EU! Keine Aushebelung der individuellen Prüfung des Rechts auf Asyl durch Konzepte wie ‚Sichere Herkunftsländer‘ und ‚Sichere Drittstaaten‘! Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung endlich

Zum heutigen Abstimmung über den Bericht Evans für ein gemeinsames Europäisches Asylverfahren erklärt die PDS-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, Strassburg, 3. Oktober 2001:

Es ist erfreulich, dass die Union zum ersten Mal überhaupt registriert hat, dass die EU als Abschottungsgemeinschaft in eine trübe Zukunft blickt. Das heißt, dass wir Asylsuchenden den Zugang zur EU generell erleichtern müssen, dass wir denen, die aus den unterschiedlichsten Gründen in die EU gelangen wollen, zumindest eine Perspektive bieten müssen. Wir dürfen die Verantwortung nicht allein auf die kommerziellen Flucht- und Migrationshilfeorganisationen abladen; ihre Profite werden ja erst durch die bisherige rigide Abschottungspolitik möglich gemacht.

Eine Politik der geschlossenen Festung Europa kalkuliert den Tod derer ein, die durch die Schlepper zu Tode gebracht werden, die auf gefahrvollen Reisen im Mittelmeer oder an der deutschen Ostgrenze in Flüssen ertrinken. Angesichts dessen kann es nicht Mittel der Problemlösung sein, immer schärfere Strafen gegen Organisator/innen illegaler Einreise zu fordern – dies ist nur ein Herumdoktern an den Symptomen, nicht aber ein Packen des Problems an der Wurzel!

Eine menschenwürdige Asylpolitik braucht die EU. Konzepte wie „sicherere Herkunftsländer“ oder „sicherere Drittstaaten“ drohen jedoch die individuelle Prüfung des Rechts auf Asyl zu untergraben, das hat auch der Berichterstatter hervorgehoben.

Ich setze gewisse Hoffnungen in einheitliche Regelungen des Asylrechts in der EU. Denn gerade in Deutschland werden mit Verstoß gegen die Genfer Konvention geschlechtsspezifische Fluchtgründe und nichtstaatliche Verfolgung oft nicht als Asylgrund anerkannt. So wurde noch vor bis vor wenigen Monaten Afghanen und insbesondere afghanische Frauen die Gewährung von Asyl versagt, mit der Begründung, sie würden durch die nichtstaatliche Organisation „Taliban“ verfolgt, außerdem seien ihre Fluchtgründe geschlechtsspezifisch. Das ist skandalös – solchen Praktiken einzelner Mitgliedstaaten muss in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden!

Gerade die humane Ausgestaltung des Rechts auf Asyl ist ein Gradmesser für den Zustand unserer Demokratien.