Schutz der Urheberrechte ja – aber nicht auf Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!
Sylvia-Yvonne Kaufmann am 14. Februar 2001 in Strassburg
Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts erklärt Sylvia-Yvonne Kaufmann (MdEP):
Mit der heutigen Abstimmung über eine europäische Angleichung des Urheberrechts wurde einer gefährlichen Entwicklung Vorschub geleistet, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Arbeit künftig erheblich behindern kann. Die Nutzung neuer digitaler Sendemethoden, die für den Medienmarkt schon heute und erst recht in Zukunft bestimmend sind, soll mit dem Argument eines ungenügenden Schutzes vor Raubkopien und dem Verweis auf die finanziellen Interessen der Künstlerinnen und Künstler künftig auschliesslich jenen Unternehmen vorbehalten sein, die die Künstlerinnen und Künstler unter Vertrag haben. Die wahren Nutzniesser dieser Regelung sind die grossen Medienkonzerne, die die Künstlerinnen und Künstler in der Regel finanziell nur gering beteiligen und den Löwenanteil der Gewinne einfahren. Den öffentlich-rechtlichen Sendern aber, denen eine grosse Bedeutung als Kulturträger und Wirtschaftsfaktor zukommt, wird der Zugang zum digitalen Markt erschwert, und somit der wichtigste Konkurrent der Medienkonzerne ausgeschaltet.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es ausserdem versagt werden, auf archivierte Eigenproduktionen – die immerhin vom Gebührenzahler finanziert wurden! – zur Verwendung für neue Sendungen oder Abrufdienste zurückzugreifen. Damit würden nicht nur historische Zeitdokumente für die Öffentlichkeit verloren gehen, sondern die Vielfalt von Angeboten für Konsumenten eingeschränkt. Die eigentlichen Leidtragenden dieser Regelung sind also die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die Künstlerinnen und Künstler dürften kein Interesse an einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.