Ein richtiger Ansatz, doch ein falscher Schluss

Hans Modrow

Hans Modrow, Mitglied des Europaparlaments, zu den Äußerungen von EU-Kommissar Verheugen und Kanzler Schröder

Zum Vorschlag des EU-Kommissars für Erweiterungsfragen Günter Verheugen, ein Plebiszit über den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten zur Union durchzuführen und zum Auftritt von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor den „Heimatvertriebenen“ in Berlin erklärte Hans Modrow, Koordinator für Erweiterungsfragen in der Fraktion der Vereinten Linken im Europaparlament:

Die Überlegung von EU-Kommissar Verheugen, die Frage der Erweiterung der Union zum Gegenstand eines Volksentscheides zu machen, hat für beträchtlichen politischen Wirbel gesorgt. Dabei ist sein Ansatz durchaus nachvollziehbar. Bei der Erweiterung der Union von heute 15 auf 25 und mehr Mitglieder in den nächsten Jahren handelt es sich um ein Projekt von historischer Dimension, das in das Leben jedes Volkes, jedes einzelnen Bürgers eingreift. Was liegt also näher, die Entscheidung darüber den betroffenen Völkern selbst zu überlassen? Man muss nicht ohne Not den Fehler wiederholen, der vor zehn Jahren bei der staatlichen deutschen Vereinigung gemacht wurde, als die Menschen n i c h t gefragt worden waren. Die EU-Erweiterung vollzieht sich bislang als ein Projekt der Eliten, über die Köpfe de Bürger hinweg. Wenn es breite Akzeptanz gewinnen will, muss die Bevölkerung in diesem Prozess aktiv einbezogen werden – bis hin zu einem Volksentscheid. Doch sollte nicht die Bevölkerung Deutschlands – was das Grundgesetz ohnehin nicht erlaubt – oder anderer EU-Staaten darüber entscheiden, sondern die Menschen in Polen, Tschechien und den anderen Bewerberländern. Wie eine Abstimmung in Deutschland ausgehen würde, kann man sich angesichts der grassierenden Ausländerfeindlichkeit, die täglich neue Opfer fordert, unschwer ausmalen. Angesichts der negativen Reaktionen auf den Verheugen-Vorstoß drängt sich der Verdacht auf, dass mit solchen Forderungen dem Beitritt neue Hindernisse in den Weg gestellt werden sollen und vor der Regierungskonferenz in Nizza die Latte für die Kandidaten bewusst höher gelegt wird.

Zu Beruhigung in den betreffenden Ländern trägt diese Taktiererei so wenig bei wie die Äußerungen von Bundeskanzler Schröder, der als erster sozialdemokratischer Regierungschef den sogenannten Heimatvertriebenen seine Aufwartung machte. In bedenklicher Verkehrung von Ursache und Wirkung sprach Schröder von einer „Blutspur des Unrechts“, welche die Vertreibung nach dem Kriege hinterlasse habe, ließ das unermesslich größere Unrecht unerwähnt, das dem vorausging. Zwar beteuerte der Kanzler, dass Deutschland keine Gebietsansprüche an die Nachbarländer habe und dass die Bundesregierung die Frage des Beitritts zur EU nicht mit politischen und rechtlichen Fragen der Vergangenheit befrachten wolle, doch gleichzeitig plädierte er quasi für ein Rückkehrrecht der Enkel zum einstigen Wohnsitz ihrer Großeltern. Was in den Ohren der Landsmannschaften der Schlesier und Sudetendeutschen wie Musik geklungen haben mag, dürfte in Polen und Tschechien Furcht und Befremden auslösen. Solche Äußerungen sind weder ein Beitrag zum Aussöhnungsprozess in Europa noch zum Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, den der Kanzler auf seiner Tour in Ostdeutschland so medienwirksam gefordert hat. Da auch ich in den Gebieten geboren wurde, die heute polnisch sind, möchte ich in aller Entschiedenheit erklären, dass jede Forderungen nach Recht auf Heimat und Offenhalten der Eigentumsfragen zurückzuweisen sind.

Berlin, 4.9.00