Sauberes Trinkwasser

Christel Fiebiger

Zur 3. Lesung des Entwurfs der Wasserrahmenrichtlinie der EU erklärt das Mitglied der Europäischen Parlaments Christel Fiebiger in Strassburg, 5. September 2000

Die zu erwartende Wasserahmenrichtline lässt sich von dem berechtigten Grundsatz leiten, das die Bürger der EU ein Recht darauf haben, täglich sauberes Trinkwasser zu benutzen. Deshalb soll per Gesetz Vorsorge getroffen werden.

Ein einheitliches, einfaches und abgestimmtes Recht der Gemeinschaft zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers ist zu begrüßen. Wichtige Richtlinien wie die zum Schutz der menschlichen Ernährung, zur kommunalen Abwasserbeseitigung, zum Pflanzenschutz und zu Nitraten werden überarbeitet und sowohl nach ökologischen als auch Ursprungskriterien neu definiert. Die Aufgaben haben breite Dimensionen. Ich spreche mich ausdrücklich dafür aus, die berufständischen Interessenvertreter enger einzubeziehen und ihre kritischen Hinweise ernst zu nehmen. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und insbesondere der Gartenbau sollten in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, damit die erforderliche Kombination von freiwilliger Selbstverpflichtung und staatlicher Reglementierung erreicht wird. Die Forderung nach Nullgrenzwerten sind per Gesetz kaum durchsetzbar. Darüber hinaus sind keine Übergangszeiten vorgesehen. Die Umsetzung der Richtlinien stellen eine echte Herausforderung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft dar.