Schwarzarbeit: Ursachen beseitigen statt Betroffene kriminalisieren

Zum Bericht der Brandenburger CDU-Europaabgeordneten Anne-Karin Glase über die Mitteilung der Kommission ‚zur nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit‘ erklärt der PDS-Europaabgeordnete Helmuth Markov in Strassburg, 04.09.2000

Es ist richtig, dass das wachsende Ausmaß der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit alle EU-Mitgliedstaaten und -Beitrittskandidaten betrifft, volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schaden verursacht und dass zur Bekämpfung von Schwarzarbeit alle politischen Ebenen beitragen müssen.

Unverständlich ist jedoch, dass Frau Glase in ihrem Bericht das Hauptaugenmerk auf die Kriminalisierung nicht gemeldeter Arbeitnehmer richtet. Sie beachtet in ihren Erwägungen weder soziale Problemlagen in ärmeren Regionen und in Wirtschaftszweigen mit geringer Entlohnung noch die häufig anzutreffende Problematik des Arbeitsverbotes für Asylsuchende. Ebenso wenig betont sie die kriminelle Ausnutzung Betroffener durch Unternehmen, die Schwarzarbeit nachfragen und somit bewusst Steuergesetze, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie Vereinbarungen über Arbeitszeiten und Mindestlöhne umgehen.

Es ist ebenso unverständlich, dass Frau Glase als Europapolitikerin die Freizügigkeitsrechte und die Dienstleistungsfreiheit in der EU als Schwarzarbeit besonders fördernde Momente herausstellt.

Ferner ist nicht anzunehmen, dass aufgrund repressiver Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in den beschäftigenden Unternehmen neue, reguläre geschaffen werden. Dagegen ist der beste Weg zur Bekämpfung von Schwarzarbeit die Schaffung von mehr regulären Beschäftigungsmöglichkeiten mit angemessener Entlohnung und sozialen Sicherheiten.

Glases Vorschläge sind zu stark und zu einseitig auf diskriminierende Kontrolle und Registrierung von Arbeitnehmern ausgerichtet. Enthalten sind Anregungen für elektronische Chipkartenkontrollsysteme und EU-weiten Datenaustausch. Es ist fraglich, ob dabei der Datenschutz gewährleistet werden kann und ob damit nicht bestehende Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden, dagegen die Position der Arbeitgeber noch gestärkt wird. „Big Brother“ lässt grüßen.

Den EU-Mitgliedstaaten sollte es vor allem um eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für qualitätsorientierte, mit Rechten verbundene Beschäftigung gehen. Sinnvoll wäre eine Politik, die auf Integration und gemeinsame Regulierung des europäischen Arbeitsmarktes gerichtet ist. Damit würde Verwaltungsaufwand verringert, der Zugang zu legaler Beschäftigung vereinfacht, das Bewusstsein der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, der Behörden und nationalen Institutionen für eine gemeinsame Verantwortung verstärkt. Wirtschaftlichkeit und soziale Solidarität dürfen nicht von einander getrennt betrachtet werden, sondern sollten sich gegenseitig ergänzen.