Zum regelmäßigen Fortschrittssbericht der Europäischen Kommission für die Türkei
Feleknas Uca am 9. November
Die Europäische Kommission hat gestern den Fortschrittsbericht für die Türkei der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem Bericht bewertet die Europäische Kommission, ob die EU-Beitrittsländer ihre Hausaufgaben erfüllt haben in Bezug auf die Kriterien von Kopenhagen.
Mit Besorgnis und Enttäuschung habe ich festgestellt, dass die Europäische Kommission ihre Hausaufgabe nicht erledigt hat, denn in diesem Bericht finden die Kurden überhaupt keine Beachtung. In diesem Bericht wurde weder auf die Kurdenfrage und Minderheitenfrage, noch auf die Menschenrechtslage vertieft eingegangen. Im Gegenteil: dieser Bericht ist sehr allgemein gehalten und entspricht keineswegs der politischen Realität in der Türkei. Im Vergleich mit den vorhergehenden Fortschrittsberichten 1998 und 1999, in dem die Kurdenfrage angesprochen wird, findet man in diesem Dokument keinerlei Hinweise auf das Wort „Kurde“. Die Grundrechte der Kurden und ihre kulturelle Identität wird nicht anerkannt. Der Erweiterungskommissar Verheugen ist in seiner gestrigen Rede vor dem Europäischen Parlament mündlich auf die Menschenrechtslage in der Türkei, auf die Kurdenfrage, auf die Abschaffung der Todesstrafe, auf die Minderheitenfrage und auf die Abschaffung des Ausnahmezustandes eingegangen. Ich frage mich, warum sich die Kommission dazu nur mündlich äußert. Damit die Kriterien von Ankara gelten? Ich unterstütze alle Abgeordneten, die sich gestern zur Kurdenfrage und zur Lage der Menschenrechte in der Türkei geäusstert haben.
Die Hoffnungen und Erwartungen der Kurden dürfen diesmal nicht enttäuscht werden. Ihre kulturellen und sozialen Rechte müssen endlich anerkannt werden.