Positionen: Das Statut der Abgeordneten
Zum Stand der Lage (14. Juli 2000)
Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt hat die Vergütung, welche von den unabhängigen Sachverständigen vorgeschlagen wurde, gebilligt. Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt empfiehlt aber andere Lösungen für die Kostenerstattung und den Ruhestand der Abgeordneten.
Mit 18 Stimmen, 10 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen wurde der Entwurf des deutschen Sozialdemokraten Willi Rothley für eine Stellungnahme zu den Empfehlungen der Gruppe von Persönlichkeiten über das Statut der Abgeordneten am Dienstag 11. Juli 2000 im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt angenommen.
Die Abgeordneten begrüßen die Empfehlung, wonach die Vergütung der europäischen Abgeordneten im Mittel der Vergütung der Abgeordneten der nationalen Parlamente der vier Mitgliedsstaaten mit der größten Bevölkerungszahl entsprechen sollte d.h. 7420 Euro pro Monat. Die Vergütung wäre ausschließlich der Gemeinschaftssteuer unterworfen.
Die Entscheidungen über die Kostenerstattung (Reisekosten, Tagegeld und Gemeinkostenpauschale) sowie die Sekretariatszulage sollen ausschließlich dem Kompetenzbereich des EP-Präsidium vorbehalten bleiben. Daher ist diese Frage kein Bestandteil des Statuts. Die Abgeordneten teilten die, von der Expertengruppe empfohlene Gemeinkostenpauschale auf der Basis von Einzelnachweisen nicht. Hierzu gab es folgende Argumente im Ausschuss: „Dieser Erstattungsmodus würde eine solche große Menge von Dokumenten erfordern, dass der Abgeordnete zum größten Teil seiner Zeit mit dem Sammeln von Belegen verbringen würde. Die notwendige Verwaltungsarbeit zur Überprüfung aller Stücke wäre über alle Massen kostspielig. Hinzu kommt ein wichtiger Aspekt: Es kommt nicht in Frage, dass Beamten, die das politische Leben eines Abgeordneten nicht kennen, darüber entscheiden, welche Kosten mit der Ausübung des Mandats verbunden sind und welche nicht“.
Bei der Frage des Ruhestands kamen die Abgeordneten im Ausschuss überein, dass die Festlegung des Ruhestandsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr nicht annehmbar sei. Es ist keine minimale Mandatsdauer vorgesehen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass bei dem Übergang zum europäischen Vorsorgungssystem kein Abgeordneter Nachteile bezüglich der Versogungsansprüche hat. Die Pension würde der Gemeinschaftssteuer unterliegen.
Die Stellungnahme von Willi Rothley wird nun der Präsidentin des Parlaments, der Konferenz der Präsidenten, den politischen Fraktionen und der Kontaktgruppe des EP, die mit der Verhandlung mit dem Rat beauftragt ist, übermittelt. Der Entschliessungsantrag des EP vom 3. Dezember 1998 zum Abgeordnetenstatut und die Stellungnahme von Herrn Rothley soll als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Rat dienen. Während der französischen Ratspräsidentschaft sollte eine Einigung mit dem Rat zustande kommen. Auf der Basis der Beratungen mit dem Rat, beabsichtigt der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt ein Statut auszuarbeiten, das in der Plenartagung im Dezember angenommen werden sollte. Parallel dazu wird das Präsidium aufgefordert, eine Regelung für die Kostenerstattung und die Vergütung des Sekretariats zu beschliessen, die gleichzeitig mit dem Statut in Kraft treten sollte.
Brüssel, am 14. Juli 2000