Positionen: Zur Diskussion um eine entschiedenere Bekämpfung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik
Sylvia-Yvonne Kaufmann am 10.08.00 in Berlin
Die Prüfung eines NPD-Verbots ersetzt nicht die notwendigen Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus. Zu lange haben Politikerinnen und Politiker die Menschen alleine gelassen, die sich Neonazis und neuen Rechten in den Weg stellen. Im Gegenteil. Insbesondere in Wahlkämpfen wurden rassistische Stimmungen geschürt. Erinnert sei nur an die Kampagne der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, die Rüttgers „Kinder statt Inder“- Parole oder auch die Äußerungen von Innenminister Schily zum Grundrecht auf Asyl.
Die Politik kann jetzt, wo sie endlich das Problem Rechtsextremismus ernst zu nehmen scheint, eine Menge tun. Dies erfordert konkretes Handeln und keine Sommerloch-Profilierungen. Dazu gehört, dass die Rechte Nicht-Deutscher endlich mit westeuropäischen Zivilisationsstandards in Einklang gebracht werden müssen. Dies beinhaltet:
1. Sofortige Abschaffung der Ausländergesetze
2. Aufhebung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge
3. Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
4. Aufhebung der totalen Abschottung der EU-Außengrenzen
5. Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl
6. Abschaffung des Flughafenverfahrens
7. Abschaffung des Sachleistungsprinzips im Asylbewerberleistungsgesetz
8. Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, die dem jus solis uneingeschränkt Geltung verschafft, doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert und Einbürgerung wesentlich erleichtert.
9. Legalisierung illegalisierter Flüchtlinge in der Bundesrepublik, wie sie auch in Frankreich, Spanien und Belgien vollzogen wurde.
Dem Rechtsextremismus in der Bundesrepublik muss entscheiden entgegengetreten werden. Dies beinhaltet:
1. Die Einladung einer OSZE- oder UN-Mission zur Beobachtung rechtsextremistischer Gewalt in Deutschland, insbesondere in sogenannten national befreiten Zonen.
2. Finanzielle Förderung antifaschistischer und demokratischer Initiativen und Förderung der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements gegen Rechts.
3. Förderung demokratischer Zentren, nach dem Vorbild Sachsen-Anhalts.
4. Staatliche Förderung für Vereine zur Betreuung von Opfern rechtsextremer Gewalt.
5. Entzug staatlicher Förderung für wissenschaftliche Institute, die Geschichtsrevisionisten und Negationisten ein Forum bieten.
6. Förderung einer demokratischen antifaschistischen Jugendkultur
7. Aufbau von Informations- und Dokumentationszentren zu rechtsextremer Ideologie und neuer Rechte.
8. Erfüllung der internationalen Verpflichtungen gegenüber der Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Gewalt in Europa.
9. Erhaltung und Förderung antifaschistischer Mahn- und Gedenkstätten