Zum Prozess gegen Häber, Lorenz und Böhme
Hans Modrow am 8.5.00 Es muss endlich Schluss sein mit der politischen Justiz!
Im zehnten Jahr der deutschen Vereinigung setzen die Justizorgane der Bundesrepublik ihre strafrechtliche Verfolgung gegen ehemalige Amtsträger der DDR ungeachtet in- und ausländischer Proteste unvermindert fort. Davon zeugt auch der Prozess gegen die SED-Politbüromitglieder Herbert Häber, Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme, der am Dienstag vor dem Berliner Landgericht gegen sie wegen angeblichen Totschlags an der Grenze eröffnet wird. Das Absurde und zugleich Skandalöse an diesem Prozess ist nicht nur, dass wie bei anderen Verfahren gegen ehemalige DDR- Bürgerinnen und -Bürger die drei vor Gericht Stehenden wegen ihres früheren Handelns im Rahmen der Verfassungs- und Rechtsordnung der DDR politischer Strafverfolgung ausgesetzt werden, was sowohl eine Verletzung des Einigungsvertrages, als auch des Rückwirkungsverbots des Grundgesetzes bedeutet.
Das Skandalöse und Absurde wird auch dadurch offensichtlich, dass sich ihre „Schuld“ darauf reduziert, dass sie an Politbürositzungen teilgenommen haben, auf denen routinemässig als einer von vielen Tagesordnungspunkten über das Grenzregime gesprochen worden ist. Skandal und Absurdität werden schliesslich noch durch die Tatsache potenziert, dass die Justizbehörden den Prozess eröffnen, während die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Beschwerden von Heinz Kessler, Fritz Streletz, Karl-Heinz Winkler und Egon Krenz gegen sie betreffende Gerichtsurteile der BRD-Justiz befinden will. Mein Fazit: Es ist höchste Zeit, dass mit der politischen Justiz Schluss gemacht wird. Es ist höchste Zeit, dass – wie in einem Antrag der Bundestagsfraktion der PDS gefordert – die völkerrechtswidrige Strafverfolgung von DDR- Verantwortungsträgern endlich beendet wird. Konkret hat sie vorgeschlagen, dass zum 10. Jahrestag der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein Gesetz in Kraft treten möge, das die Strafverfolgung von Amtsträgern der DDR für hoheitliches Handeln beendet. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Häber, Lorenz und Böhme wäre ein richtiger und wichtiger Schritt auf diesem Wege.