EU-Erweiterung
Die Entwicklungsgeschichte der Europäischen Union (EU) ist nicht nur die Geschichte einer sich ständig vertiefenden Integration sondern ebenso die ihrer ständigen Erweiterung. Bereits in Art. 98 des 1951 abgeschlossenen Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde festgelegt, dass „jeder europäischer Staat“ einen Beitrittsantrag stellen kann.
Diese Zieloption ging auch in alle folgenden Verträgen ein. Auf dieser Basis wurden in der Folgezeit in mehreren Schritten Bewerber in die Union aufgenommen und integriert: 1973 Großbritannien, Irland, Dänemark, 1981 sowie 1986 die sich gerade von faschistischen Diktaturen befreienden Länder Griechenland Spanien und Portugal. Mit dem Ende der jahrzehntelangen Ost-West-Blockkonfrontation, war der Weg hin zu einer gesamteuropäischen Perspektive der Westeuropäischen Gemeinschaften offen für bislang neutrale Staaten wie Österreich, Finnland, Schweden ebenso wie auch für Länder in Mittel- und Osteuropa.
Zwischen 1995 und 2007 wurden insgesamt 15 neue Staaten aufgenommen. 2013 trat als bisher letztes Land Kroatien als 28. Mitgliedsstaat der EU bei. Daneben haben sich zudem folgende Länder für einen Beitritt beworben: Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei, als potentielle Beitrittsländer gelten zudem Albanien und Bosnien-Herzegowina und auch der noch nicht von allen EU Mitgliedstaaten anerkannte Kosovo.
In jüngster Zeit mehren sich gerade im Umfeld eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU aber auch der widersprüchlichen Entwicklung in der Ukraine in der Bevölkerung der Mitgliedstaaten Positionen gegen eine weitere Erweiterung. Politisch werden derartige Widerstände hinter der Fragestellung versteckt: sollte sich die EU vorerst nicht vielmehr selbst stabilisieren, nachhaltige Maßnahmen zur Überwindung der vielgestaltigen Krisenprozesse ergreifen und umsetzen. Und verfügt die EU überhaupt zurzeit über ein hinreichendes Integrationspotential.
Die Erweiterung der EU um beitrittswillige europäische Staaten basiert auf der Übernahme des kompletten gemeinsamen rechtlichen Besitzstandes der EU (Acquis Communitaire). Durch dessen vollständige Umsetzung in jeweils nationales Recht werden bereits im Vorfeld eines Beitritts langjährige gesellschaftliche Transformationsprozesse in den Kandidatenländern angeschoben, mit denen die EU auf die Sicherung der Regeln des Binnenmarktes zielt. Zugleich sollen die politische und wirtschaftliche Stabilität gestärkt sowie die Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte gefördert werden. Die Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstandes sind für ein Beitrittskandidatenland nicht verhandelbar.
Die Erweiterungspolitik wird von der Europäischen Kommission auf der Basis der Festlegungen der Regierungen der Mitgliedstaaten abgewickelt, das Europäische Parlament wird über sogenannte Fortschrittsberichte in die konkrete Begleitung des Beitrittsprozesses informativ eingebunden, es kann von sich aus bestimmte Fragestellungen, Probleme und andere Aspekte als nicht bindende Forderungen an Kommission und Rat aufwerfen und damit indirekt auf den Beitrittsprozess Einfluss zu nehmen.
DIE LINKE. im Europaparlament befürwortet eine Fortsetzung der Erweiterungspolitik der EU, sieht hierfür aber eine Reihe von zu schaffenden Voraussetzungen. Auf Basis der umfangreichen Erfahrungen der Erweiterungspolitik plädieren wir dafür, dass den Beitrittskandidaten die Möglichkeit eingeräumt wird, den erforderlichen gesellschaftlichen Transformationsprozess sowie das Tempo auf dem Weg in die Mitgliedschaft weitgehend selbst zu bestimmen. Dieser Weg muss frei von Druck, Diskriminierungen oder Schulmeisterei von außen sein. Zugleich drängen wir auf die Einhaltung gleicher Standards in den Mitglieds- und Beitrittsstaaten um damit dem starken Trend zu begegnen, an die Beitrittskandidaten Anforderungen zu stellen, welche von den Mitgliedsstaaten selbst nicht erfüllt werden.
Vor allem in der jüngsten Vergangenheit haben die mit der Erweiterung verbundenen Transformationsprozesse wiederholt zu schwerwiegenden sozialen Verwerfungen geführt. Sie sind unmittelbarer Ausdruck einer unzureichenden Berücksichtigung der sozialen Dimension bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Reformprozesse. Die Europaabgeordneten der LINKEN verweisen in diesem Zusammenhang auf die erforderliche Einhaltung auch von sozialen Grundrechten, wie sie in der Grundrechte-Charta oder zum Beispiel auch in der Europäischen Sozialcharta festgeschrieben sind. Die Umsetzung solcher Standards wird in dem Maße erfolgreicher verlaufen, wie Gewerkschaften und Zivilgesellschaft gebührend in die Gestaltung des Erweiterungsprozess eingebunden werden. Generell sollte der Ansatz gelten, dass die Bevölkerung über einen Beitritt zur EU final selbst entscheidet, wie es etwa in Island Bedingung ist.
DIE LINKE. im Europaparlament akzeptiert, dass die Beilegung regionale Konflikte und die Anerkennung bestehender Grenzen Bedingung für eine EU-Mitgliedschaft sind. Regionale Konflikte dürfen nicht von der EU mitverantwortet werden.
DIE LINKE. im Europaparlament wendet sich gegen das Schüren nationaler Egoismen im Kontext der Erweiterungspolitik und widersprechen Versuchen, von vorher gegebenen Zusagen wieder abzurücken oder diese von politisch-konjunkturellen Erwägungen abhängig zu machen.